Bremerhaven Bus informiert +++++ Ab Freitag, den 28. November 2025, bis Sonntagnacht, den 30. November 2025, kann die Haltestelle „Debstedt (Markt)“ aufgrund der Durchführung der Veranstaltung „Weihnachtsmarkt in Debstedt“ von BREMERHAVEN BUS nicht angefahren werden.****** Der gewohnte Halt an der Haltestelle „Debstedt (Markt)“ entfällt ab Freitag, ca. 12:00 Uhr. Die Abfahrten der Linien 505 und Night-Liner (NL) in Richtung Innenstadt erfolgen bis Sonntag, ca. 24:00 Uhr, von der Regionalbushaltestelle der Linie 525 in der Langener Straße.

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GEZ-Aus! Millionen Deutsche müssen ab sofort nicht mehr zahlen

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Artikel übernommen von Inside Digital

Du schaust dir keine Sendungen bei ARD, ZDF und Co. an? Egal, trotzdem musst du monatlich 18,36 Euro an GEZ-Gebühren bezahlen. Und da man gar nicht monatlich zahlen kann, werden einmal im Quartal 55,08 Euro abgebucht. Nicht nur deshalb steht der Rundfunkbeitrag in der Kritik. „Zu vieles vom gleichen“ und Aussagen von Juristen, die behaupten, dass die GEZ-Gebühren gegen das Gesetz verstoßen, gießen Öl ins Feuer. Vielen Deutschen reicht es. Einer aktuellen Umfrage zufolge will kaum jemand weiterhin Rundfunkbeitrag bezahlen. Ganze 73 Prozent sind für die Abschaffung der GEZ-Gebühren. Für viele wird dieser Traum jetzt wahr.

Wer sich jetzt von den GEZ-Gebühren befreien lassen kann

Aus vielen Abiturienten werden jetzt Studenten. Zieht man dann zu Hause aus und etwa in ein Wohnheim ein, muss man plötzlich GEZ-Gebühren zahlen. Auch in einer WG wird der Rundfunkbeitrag fällig. Doch viele können sich davon befreien lassen. Voraussetzung dafür ist, dass man BAföG bezieht. Hierbei ist es egal, ob es sich um Schüler-BAföG, BAföG für Studenten oder das elternunabhängige BAföG handelt. Übrigens: Der Antrag auf Befreiung kann auch rückwirkend für die letzten drei Jahre (solange in diesen BAfög bezogen wurde) gestellt werden, so die Verbraucherzentrale.

→ GEZ-Gebühren sollen steigen und die Bosse von ARD und Co. schwimmen in Geld

Eine Wohngemeinschaft wird als ganz normaler Haushalt behandelt und man muss Rundfunkbeitrag zahlen. Wohnen in einer WG jedoch ausschließlich BAföG-Empfänger, können sich alle von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreien lassen, sodass niemand in der WG den Beitrag zahlen muss. Auch Zimmer in Studentenwohnheimen, die von einem allgemein zugänglichen Flur abgehen, gelten als Haushalt. Von den GEZ-Gebühren befreien lassen können sich alle, die BAföG beziehen. Ansonsten werden rund 55 Euro pro Quartal fällig.

Vom Rundfunkbeitrag abmelden: So geht’s

Doch nicht nur Studenten, Auszubildende und Schüler die Bafög bekommen, können sich von den GEZ-Gebühren befreien lassen. Auch Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II, Asylhilfeempfänger, sehbehinderte oder hörgeschädigte Menschen: Rund 2,8 Millionen Deutsche sind aus diesen und ähnlichen Gründen vom Rundfunkbeitrag befreit und müssen demnach keine GEZ-Gebühren bezahlen. Hier kann man eine Befreiung oder Ermäßigung online beantragen.

Rentner hingegen müssen die GEZ in vollem Umfang bezahlen. Es gibt aber eine Ausnahme: Bekommt man als Rentner zusätzlich zur Rente eine Sozialleistung, kann man sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Aber: Empfänger von Arbeitslosengeld I, Wohngeld oder Übergangsgeld haben keinen Anspruch auf die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht.

 

ARD, ZDF und Co. wollen mehr Geld. Der Rundfunkbeitrag, oft noch immer als GEZ-Gebühr bezeichnet, könnte um etwa 80 Euro pro Jahr steigen. Und während Politik, Sender und Beitragszahler über den Rundfunkbeitrag diskutieren wie nie zuvor, stellt sich heraus: Die GEZ-Gebühr verstößt gegen das Gesetz!
Die Nachricht schlug ein, wie eine Bombe. Die ARD will mehr Geld und dafür sollen die GEZ-Gebühren um bis zu 80 Euro pro Jahr steigen. Statt der aktuell 18,36 Euro sollen Beitragszahler demnächst bis zu 25,19 Euro pro Monat zahlen. Daraufhin ist dem Rundfunkrat der Kragen geplatzt. Er forderte stattdessen eine Senkung des Rundfunkbeitrags. Und während vor Kurzem eine Umfrage ergab, dass fast die Hälfte aller Deutschen für die Abschaffung der GEZ-Gebühr ist, stellt sich nun heraus: Der Rundfunkbeitrag verstößt gegen das Grundgesetz
ARD, ZDF und Co. nehmen jedes Jahr Milliarden-Beträge ein. Im Jahr 2021 waren es 8,4 Milliarden Euro – so viel Geld ist noch nie geflossen. Im vergangenen Jahr dürften die Einnahmen die 10-Milliarden-Euro-Marke knacken. Und während die Intendanten der Öffentlich-Rechtlichen zwischen 300.000 und 400.000 Euro pro Jahr verdienen und Beitragszahler eine Reformierung oder gar die Abschaffung der GEZ-Gebühren fordern, sollen diese aus mehreren Gründen auch noch steigen. Doch nun meldet sich eine Wirtschaftsjuristin zu Wort und sagt: Die GEZ-Gebühr verstößt gegen das Grundgesetz.
In einem Interview mit dem Lokalblatt für Niedersachsen und Hessen, HNA, sagt die Juristin Michelle Michel: „Ich habe untersucht, welche Finanzierungsinstrumente der Staat verfassungsrechtlich zur Verfügung hat und inwiefern sich der Rundfunkbeitrag darunter subsumieren lässt.“ Der Juristin zufolge gäbe es Steuern, Beiträge und Gebühren sowie den Tatbestand der Sonderabgabe. „Die Legislative nennt das Instrument Rundfunkbeitrag“, erklärt Michel. „So liegt es auch erst mal nahe, dass es sich um einen Beitrag handelt.“ Bei einem Beitrag oder auch einer Gebühr allerdings benötige man immer einen individuellen Vorteil, der sich aus der Inanspruchnahme einer öffentlichen Leistung ergäbe. Und dieser fehle beim Rundfunkbeitrag. Somit ist verstößt der Juristin zufolge die GEZ-Gebühr gegen das Grundgesetz.

Eine Finanzierung der Öffentlich-Rechtlichen über Steuern wäre der Juristin zufolge der einzige verfassungsrechtlich zulässige Weg. Michel ist somit nicht für dir Abschaffung der GEZ-Gebühren. Sie sieht sie lediglich falsch beschrieben. Würden die Öffentlich-Rechtlichen und der Staat die GEZ-Gebühren nicht als Beiträge, Gebühren oder Sonderabgaben, sondern als eine Steuer deklarieren, wären die Einnahmen Michel zufolge gerechtfertigt.

„Ich bin überzeugt, dass man besser klarmachen muss, für was der öffentlich-rechtliche Rundfunk steht und was es bedeuten würde, wenn er wegbricht“, sagt Michel. „Würde man ihn über den Steuerhaushalt finanzieren, wäre die Akzeptanz mit Sicherheit höher als durch das Abbuchen von 19 Euro jeden Monat.“

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