Bremen wird zur großen Festmeile – zahlreiche Straßen gesperrt . Am Wall wird ab dem 30. September gesperrt. Bitte denktdaran insbesondere die Bewohner im Steintorviertel

Oktober 2, 2026

Schattenseite der Mikromobilität: Warum die E-Scooter-Unfallzahlen stark steigen

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a green scooter parked next to a brick wall with graffiti

a green scooter parked next to a brick wall with graffitiSeit der Zulassung von Elektrokleinstfahrzeugen im Jahr 2019 haben E-Scooter das Bild deutscher Innenstädte nachhaltig verändert. Was als umweltfreundliche und flexible Lösung für die „letzte Meile“ begann, bereitet Verkehrsexperten, Polizei und Medizinern zunehmend Sorge: Die Zahl der Verkehrsunfälle mit E-Scooter-Beteiligung steigt seit Jahren kontinuierlich und verzeichnete zuletzt einen deutlichen Sprung nach oben.

Die Fakten: Wie gravierend ist der Anstieg?

Nach aktuellen Auswertungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) registrierte die Polizei in Deutschland im Jahr 2025 insgesamt 16.496 E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden. Das entspricht einem Zuwachs von 38,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr (11.944 Unfälle).

  • Verletzte und Todesopfer: Bei den Unfällen kamen 38 Menschen ums Leben (Vorjahr: 22). Über 1.800 Personen wurden schwer verunglückt, mehr als 16.000 wurden leicht verletzt.

  • Junge Fahrerschaft im Fokus: Mehr als die Hälfte (53,6 %) der Verunglückten war jünger als 25 Jahre.

  • Schwerpunkt Großstadt: Nahezu die Hälfte aller Unfälle ereignete sich in Großstädten, in denen Leih-Scooter flächendeckend verfügbar sind.

Die Hauptursachen für Stürze und Kollisionen

Unfallanalysen der Polizeibehörden zeigen, dass das Geschehen selten auf technische Mängel an den Fahrzeugen zurückzuführen ist. Stattdessen sind menschliches Fehlverhalten und mangelnde Fahrpraxis die primären Auslöser:

  1. Falsche Fahrbahnnutzung (21,6 %): Die mit Abstand häufigste Unfallursache ist das vorschriftswidrige Fahren auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen sowie das Fahren entgegen der Fahrtrichtung.

  2. Alkohol- und Drogenkonsum (10,9 %): E-Scooter werden häufig für nächtliche Heimfahrten nach Bar- oder Partybesuchen genutzt. Da viele Nutzende E-Scooter fälschlicherweise mit Fahrrädern gleichsetzen, werden die strengen Kraftfahrzeug-Promillegrenzen oft ignoriert.

  3. Nicht angepasste Geschwindigkeit: Die kleinen Räder und der hohe Schwerpunkt machen das Fahrzeug anfällig für Bodenwellen, Kopfsteinpflaster, Bordsteinkanten oder Nasslaub.

  4. Fahren zu zweit & Alleinunfälle: Etwa ein Drittel aller Unfälle sind reine Sturzunfälle ohne gegnerische Beteiligung. Zudem verunglückten hunderte Personen, weil sie verbotenerweise zu zweit auf dem Roller unterwegs waren.

Warum E-Scooter-Unfälle oft schwer verlaufen

Im Vergleich zu Radfahrenden weisen E-Scooter-Fahrende spezifische Risikoprofile auf:

  • Fehlender Helm: Im Gegensatz zu Radrennfahrern oder E-Bike-Fahrern trägt die überwiegende Mehrheit der E-Scooter-Nutzenden (insbesondere bei Spontannutzungen von Leih-Scootern) keinen Helm.

  • Typische Verletzungsmuster: Durch den stehenden Schwerpunkt und die kleinen Reifen kommt es bei abrupten Bremsungen oder Hindernissen häufig zu Stürzen nach vorne. Mediziner melden überdurchschnittlich viele Kopf- und Gehirntraumata, Gesichtsfrakturen sowie Brüche der Handgelenke und Schlüsselbeine.

Debatte um Konsequenzen: Was muss sich ändern?

Angesichts der steigenden Zahlen fordern Verkehrsverbände wie der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) und Unfallforscher konkrete Gegenmaßnahmen:

  • Anhebung des Mindestalters: Anhebung der Altersgrenze von derzeit 14 auf 15 oder 16 Jahre.

  • Befähigungsnachweis: Einführung eines Nachweises über Grundkenntnisse der Verkehrsregeln analog zur Mofa-Prüfbescheinigung für Personen ohne Führerschein.

  • Striktere Kontrollen: Verstärkte Alkoholkontrollen der Polizei in den Abend- und Nachtstunden.

  • Technische Anpassungen: Pflicht zu besseren Reflektoren oder seitlichen Blinkern/Leuchten für eine höhere Sichtbarkeit bei Dunkelheit.

  • Infrastruktur & Sammelzonen: Feste Abstellflächen und ausgewiesene Fahrwege, um Konflikte mit dem Fußverkehr auf Gehwegen zu unterbinden.

Damit sie mal Begreifen das sie ein aktiver Verkehrsteilnehmer sind stellen wir ihnen den aktuellen Bußgeldkatalog vor

Hier ist die Übersicht der Bußgelder für E-Tretroller (Elektrokleinstfahrzeuge) nach der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) und dem offiziellen Bußgeldkatalog:

Fahren & Straßennutzung

Verstoß Bußgeld Punkte
Fahren auf unzulässigen Flächen (Gehweg, Fußgängerzone) 15 € –
… mit Behinderung anderer 20 € –
… mit Gefährdung anderer 25 € –
… mit Sachbeschädigung / Unfall 30 € –
Zu zweit auf einem E-Scooter fahren 10 € –
Freihändig fahren 10 € –
Nebeneinander fahren 15 € –
Richtungsänderung nicht angezeigt (Handzeichen/Blinker) 10 € –
An ein anderes Fahrzeug anhängen / Anhänger mitführen 10 € –
Handy auf dem E-Scooter genutzt 100 € 1 Punkt

Vorschriften & Technische Mängel

Verstoß Bußgeld Punkte
Fahren ohne Betriebserlaubnis (ABE) 70 € –
Fahren mit abgelaufener Betriebserlaubnis 30 € –
Fahren ohne Versicherungsplakette 40 € –
Fahren komplett ohne Versicherungsschutz Straftat (Geld- oder Freiheitsstrafe)
Fehlende oder defekte Glocke (Klingel) 15 € –
Fehlende oder defekte Beleuchtung 20 € –
Fehlen von vorgeschriebenen Bremsen / Sicherheitsmängeln 25 € –
Fehlen der Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN) 10 € –

Rotlichtverstöße

Verstoß Bußgeld Punkte
Rote Ampel überfahren (unter 1 Sekunde rot) 60 € bis 90 € 1 Punkt
… mit Gefährdung anderer 100 € bis 120 € 1 Punkt
Qualifizierter Rotlichtverstoß (länger als 1 Sekunde rot) 100 € bis 120 € 1 Punkt
… mit Sachbeschädigung / Unfall 160 € bis 180 € 1 Punkt

Alkohol & Drogen

E-Scooter gelten gesetzlich als Kraftfahrzeuge, weshalb dieselben Promillegrenzen wie für Autofahrer Anwendung finden.
Verstoß Strafe / Bußgeld Punkte / Fahrverbot
Fahranfänger (Probezeit) oder unter 21 Jahre (0,0 Promille gilt) 250 € 1 Punkt (zzgl. Aufbauseminar & Probezeitverlängerung)
Ab 0,5 Promille (Erstverstoß) 500 € 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
Ab 0,5 Promille (Wiederholungstäter) 1.000 € bis 1.500 € 2 Punkte + 3 Monate Fahrverbot
Ab 0,3 Promille (bei Ausfallerscheinungen/Gefährdung) Straftat (Geld- oder Freiheitsstrafe) 3 Punkte + Entzug Fahrerlaubnis
Ab 1,1 Promille (absolute Fahruntüchtigkeit) Straftat (Geld- oder Freiheitsstrafe) 3 Punkte + Entzug Fahrerlaubnis
(Hinweis: Bei allen Bußgeldern ab 60 € kommen in der Regel noch Verwaltungs- und Zustellgebühren von ca. 28,50 € hinzu.)

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