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Wann kommt Zeiterfassung für Lehrer? Bremer Gericht entscheidet

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Der Streit um die Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte in Bremen wird vor dem Verwaltungsgericht verhandelt. Eine Entscheidung könnte noch diesen Sommer Änderungen bringen.

Der Bremer Streit um die Zeiterfassung für Lehrerarbeit geht in die nächste Runde. Während Lehrkräfte fordern, dass das Land ihre Arbeitszeit erfasst, sträubt sich der Bremer Senat dagegen. Das Verwaltungsgericht Bremen könnte in diesem Streit jetzt eine wichtige Entscheidung treffen.

Mit dem „Stechuhr-Urteil“ ging es los

Zur Vorgeschichte: Der Europäische Gerichtshof hatte im Mai 2019 das „Stechuhr-Urteil“ verkündet. Hiernach sind Arbeitgeber grundsätzlich dazu verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer zu erfassen, den Beginn ebenso wie das Ende. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass die gesetzliche Höchstarbeitszeit eingehalten und Überstunden bezahlt oder ausgeglichen werden. Im September 2022 folgte das Bundesarbeitsgericht dem Richterspruch aus Brüssel und bestätigte damit das Stechuhr-Urteil für Deutschland.

Dennoch erfassen Bremen und die anderen Bundesländer die Arbeitszeit ihrer Lehrkräfte bislang nicht. Dagegen machen insbesondere die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und auch der Personalrat Schulen seit Jahren mobil. Zunächst stellte der Personalrat einen Antrag auf Einführung der Zeiterfassung für Lehrer bei der Bildungssenatorin. Als die Senatorin ablehnte, zog die Lehrervertretung erstmals vor Gericht.

Schließlich landete der Fall vor einer Einigungsstelle – die im Sinne des Personalrats Schulen entschied: Bremen müsse die Zeiterfassung der Lehrerarbeit spätestens in diesem Sommer einführen.

Der Senat konterte, in dem er diesen Beschluss der Einigungsstelle aufhob. Er berief sich dabei auf sein „Letztentscheidungsrecht“, wie die Juristen sagen. Dabei handelt es sich um das Recht in einer Sache, zu der es unterschiedliche Auffassungen gibt, eine abschließende Entscheidung zu treffen.

Hat der Bremer Senat das Letztentscheidungsrecht?

Ob Bremens Landesregierung mit Blick auf die Zeiterfassung von Lehrerarbeit aber tatsächlich das Recht dazu hat – darüber lässt sich offensichtlich streiten. Deshalb muss jetzt das Verwaltungsgericht Bremen darüber entscheiden. Das hat Gerichtssprecherin Verena Korrell bestätigt. Sollte das Gericht zu dem Ergebnis gelangen, dass der Bremer Senat kein Letztentscheidungsrecht in der Sache hat, müsste Bremen doch noch den Beschluss der Einigungsstelle umsetzen – also die Zeiterfassung für Lehrer spätestens im Sommer einführen.

Die Folgen wären schwerwiegend. Denn nicht nur der Personalrat Schulen, sondern auch das Bildungsressort gehen davon aus, dass viele Lehrerinnen und Lehrer in Bremen zu viel arbeiten, also entlastet werden müssten. Das erschließt sich aus einer Antwort des Senats auf eine Kleine Anfrage der CDU-Fraktion vom Januar. In derselben Antwort begründet das Ressort das bisherige Fehlen einer Zeiterfassung für Lehrer mit dem Hinweis, dass es kaum möglich sei, die Arbeitszeit von Lehrern zu bemessen. Ihre Tätigkeiten seien „bislang nicht festgelegt“.

Geld vor Arbeits- und Gesundheitsschutz?

Der Personalrat, die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft und das Bremer Institut für Interdisziplinäre Schulforschung (ISF) halten das für einen Vorwand. Sie glauben, dass das Land Bremen – ähnlich wie andere Bundesländer – die Erfassung von Lehrerarbeitszeit kompliziert redet, um Zeit zu gewinnen: zum einen, weil es an Lehrkräften fehlt, die die vorhandenen entlasten könnten. Vor allem aber, weil zusätzliches Personal viel Geld kosten würde, das nicht vorhanden, zumindest aber nicht eingeplant ist.

So sagt Jörn Lütjens, Vorsitzender des Personalrats Schulen: „Wir vermuten, dass auch in Bremen die vorgeschriebenen Arbeitszeiten der Lehrkräfte systematisch im Mittel überschritten werden. Dass sich eine Senatorin oder gar der gesamte Senat gegen den Arbeits- und Gesundheitsschutz stellt, weil damit Kosten verbunden sein könnten, ist aus unserer Sicht ein Skandal.“

Wie sich die Arbeitszeit von Lehrkräften erfassen ließe – dafür hat das ISF kürzlich einen Vorschlag vorgelegt. Im Kern wird darin die Arbeit von Lehrern in sieben Kategorien unterteilt: in schulische Kerntätigkeiten, Termine außerhalb der Unterrichtszeit, Arbeit von zu Hause, außerschulische Kooperationen, Weiterbildungen, krankheitsbedingte Ausfallzeiten und sonstige dienstliche Tätigkeiten. Ob dieses Modell oder ein anderes demnächst vielleicht doch in Bremen zum Einsatz kommen wird – das könnte sich jetzt vor dem Verwaltungsgericht entscheiden.

Bildung in Bremen: So steht es um die Schulen im Land

 

Charly

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