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Münster – Seit 16 Jahren kassiert eine Lehrerin aus Nordrhein-Westfalen ihr volles Gehalt – ohne in dieser Zeit vor einer Schulklasse gestanden zu haben. Jahr für Jahr verlängerte die Frau ihre Krankschreibungen. Jetzt ist damit Schluss. Das Oberste Gericht urteilte: Die Pädagogin muss sich einer amtsärztlichen Untersuchung stellen.
Seit 2009 blieb die verbeamtete Studienrätin aus Duisburg zu Hause. Trotzdem überwies das Land NRW Monat für Monat weiter ihr Gehalt. Anders als bei normalen Angestellten bekommen Beamte bei längerer Krankheit weiterhin unbefristet ihre volle Bezahlung. Die Frau ließ ihre Atteste wegen psychischer Probleme immer wieder verlängern, ging nicht in die Schule.
Lehrerin klagte gegen Amtsarzt-Termin
All die Jahre kam sie ohne einen einzigen Amtsarzt-Besuch davon. Grund: Das Land NRW erteilte keine entsprechende Anordnung. Bis zum April 2025, als sie endlich aufgefordert wurde, sich einem Amtsarzt vorzustellen. Doch dieser medizinischen Begutachtung wollte sie sich entziehen.
Darum zog die Lehrerin vor Gericht
Die Frau zog vor Gericht. Begründung in ihrer Beschwerde: „Nach nunmehr 16 Jahren krankheitsbedingter Dienstunfähigkeit“ sei die Anordnung für sie „nicht mehr nachvollziehbar“. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies die Klage ab und das Oberverwaltungsgericht bestätigte am 12. August diese Entscheidung (Aktenzeichen: 6 B 724/25).
Laut Besoldungstabelle verdient die Studienrätin zwischen 5051 und 6174 Euro im Monat. Das Gericht stellte klar: Dienstherr und Allgemeinheit hätten „ein berechtigtes Interesse daran, dass hoheitliche Aufgaben nur von Beamten wahrgenommen werden, die zur Erfüllung ihrer Dienstpflichten physisch und psychisch dauerhaft in der Lage sind, aber auch daran, dass Beamte, die dienstfähig sind, ihren Dienst auch tatsächlich versehen und nicht ohne Dienstleistung vollalimentiert werden.“
Daher wird nun ein Amtsarzt prüfen, ob die Frau tatsächlich dienstunfähig ist. In diesem Falle erhielte sie nicht ihr volles Gehalt, sondern eine Pension, die niedriger ausfällt. Die Kosten für das Verfahren muss sie selbst zahlen.
Auf Anfrage von BILD wollte sich die Anwaltskanzlei, die die Lehrerin vertritt, nicht äußern.
