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Kanzler Friedrich Merz zeigt 61-jährigen Rentner wegen Beleidigung an

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Artikel Quelle : Osthessen News
FULDA Prozess am Amtsgericht

Kanzler Friedrich Merz zeigt 61-jährigen Rentner wegen Beleidigung an

31.10.25 – Ein 61-Jähriger aus Fulda stand am Donnerstag vor dem Amtsgericht Fulda, weil er am 4. Dezember 2023 Friedrich Merz, der damals noch CDU-Partei- und Bundestagsfraktionsvorsitzender war, in einer E-Mail beleidigt und dabei zusätzlich Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verwendet hatte. Die inkriminierende Mail hatte er als Kopie auch an den hessischen Ministerpräsidenten, den Landrat des Landkreises Fulda sowie den Oberbürgermeister der Stadt Fulda weitergeleitet.

 

Der Rentner befand sich dabei nach Aussage seiner Anwältin in einem psychischen Ausnahmezustand. Er ist wegen einer physischen und psychischen Erkrankung bereits seit Jahren erwerbsunfähig und lebt von einer geringfügigen Rente, die durch Grundsicherung aufgestockt wird und muss davon noch Schulden abzahlen. Friedrich Merz hatte kurz zuvor allgemeine Pläne propagiert, diese sozialen Bezüge zu kürzen. Das habe ihren Mandanten in Angst und Schrecken versetzt, weil er fürchtete, bei Minderung der knappen Bezüge noch unter das Existenzminimum zu fallen.

Wir veröffentlichen den Inhalt der damaligen Mail des Angeklagten nachfolgend im Wortlaut, um deren Brisanz und Strafbarkeit zu zeigen:

„Sehr geehrter Herr Adolf H. Merz! (lokale CDU Größen und MP Hessen zur gefälligen Kenntnis)

Ich beglückwünsche Sie zu Ihren Äußerungen, die Leistungen für faule Bürgergeldempfänger und Sozialhilfebezieher einzufrieren auf den Stand von 1933. Diese Faulenzer sind die neuen Juden. Sie gehören ins KZ um dort für das neue Deutschland Steine zu klopfen! Und wer nicht mehr arbeitsfähig ist kommt ins Gas. Die Produktion von Zyklon B wird dafür wieder hochgefahren. Die ganzen Araber hingegen, die unser schönes Deutschland kaputt machen, werden sofort erschossen! Muslime, Nigger und anderes asoziales Geschmeiß haben hier nichts verloren! Richter und Polizisten, die sich weigern, dieses Geschwür auszumerzen, werden entlassen und ebenfalls ausgewiesen. Alle Sozialfuzzis werden ebenfalls ins KZ gesteckt. Dort können sie dann ihren Träumen nachhängen. Herr Merz: Deutschland steht bereit, um Sie zusammen mit der AFD an die Macht zu bringen! Seien Sie der neue Führer Deutschlands und fegen Sie diese grüne Laienspieltruppe in Berlin und das ganze Ausländerpack aus Deutschland hinaus! Sie haben sich zu Recht EIN Ziel gesetzt: die 20 Millionen Ausländer aus Deutschland hinauszufegen!
Sieg Heil, Herr Merz!“

Satire aus Verzweiflung?

Zu seinen Personalien und seinem beruflichen Werdegang befragt, sagte der 61-Jährige, er habe eine Ausbildung als Gärtner und ein nicht abgeschlossenes Informatikstudium absolviert. Dass er wegen seiner Erkrankungen nicht arbeiten könne, sei gutachterlich festgestellt worden. Der Angeklagte bestritt keineswegs, die Mail geschrieben zu haben. Er habe in überspitzter Form vor einem geplanten Verfassungsbruch warnen wollen, weil das Bundesverfassungsgericht ja 2010 festgestellt habe, dass jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zustünden, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich seien. Die von Friedrich Merz ins Spiel gebrachte Kürzung des Regelsatzes habe er so als Bruch der Verfassung anprangern wollen. „Ich wollte dagegen protestieren, was dieser Mann, der Millionen verdient, so kurz vor Weihnachten beabsichtigte“, so der Angeklagte. Seine Anwältin stellte klar, dass ihr Mandant völlig unverdächtig sei, NS-Befürworter zu sein. Die Anspielungen auf die Nazizeit seien als Satire gemeint gewesen und er habe Herrn Merz auch nicht persönlich beleidigt. Sie forderte deshalb Freispruch für den Angeklagten.

Staatsanwalt und Richterin folgten dieser Argumentation nicht. Beide befanden den Vorwurf der Beleidigung, der Schmähkritik und der strafbaren Verwendung und Verbreitung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen als erwiesen. Selbstverständlich dürfe er Kritik äußern und Herrn Merz auch entsprechende Mails schreiben, so Richterin Angelina Pluta. Seine Diktion in der Mail sei aber von einem objektiven Betrachter nicht als Satire erkennbar gewesen. Sie bestrafe ihn nicht etwa, weil er Kritik geübt habe, betonte sie. Das Urteil: Der 61-Jährige muss eine Geldstrafe von 500 Euro und die Kosten des Verfahren tragen.

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