Patienten können frei wählen, ob sie eine elektronische Akte haben wollen. Doch Arztpraxen müssen bald mit E-Akten umgehen können. Der Knackpunkt ist eine Software.
Viel Zeit bleibt den Arztpraxen nicht mehr: Ab dem 1. Oktober sollen alle die elektronische Patientenakte (ePA) nutzen können – dazu sind sie verpflichtet. Doch bundesweit rund ein Fünftel der Praxen wird dieser Pflicht vorerst nicht nachkommen können, schätzt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Der Grund: Die Praxen benötigen ein bestimmtes Softwaremodul, um mit der ePA arbeiten zu können. Dieses Modul fehlt vielen bislang. Einige Hersteller, so die KBV, könnten nicht fristgerecht liefern.
Trotzdem macht sich Bernhard Rochell, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Bremen, keine Sorgen. Er geht davon aus, dass in Bremen und Bremerhaven nahezu alle Arztpraxen ab Oktober die ePA werden nutzen können. Die meisten könnten es schon jetzt, so Rochell. Entsprechend hätten Patientinnen und Patienten im Land Bremen nichts zu befürchten.
Wieso sollen Bremens Kassenärzte besser für den Einsatz elektronischer Patientenakten gerüstet sein als die Kassenärzte anderer Bundesländer?
„Das ist eine glückliche Fügung“, sagt Rochell. Die Praxen im Land Bremen nutzten großteils Verwaltungssysteme, für die die Hersteller die erforderlichen Softwaremodule liefern könnten und in der Regel auch schon geliefert hätten. Bereits im zweiten Quartal des laufenden Jahres hätten die meisten Bremer Praxen auf die ePA ihrer Patienten zugreifen können.
Nur 26 Praxen seien dazu nicht in der Lage gewesen. „Das betraf überwiegend psychotherapeutische Praxen“, so Rochell. Denn diese nutzten in der Regel eine andere Software. „Aber die Hersteller sind dran“, zeigt sich Rochell zuversichtlich.
Daher gehe er davon aus, dass ab Oktober fast alle Bremer Praxen, auch jene von Psychotherapeuten, mit den ePA werden arbeiten können. Genaueres werde die Evaluation des dritten Quartals durch die KV Bremen ergeben. Mit den Ergebnissen sei im Laufe des Oktobers zu rechnen.
Was passiert mit Praxen, die im Oktober immer noch nicht in der Lage sind, mit elektronischen Patientenakten zu arbeiten?
Sie müssten vorerst noch keine Sanktionen befürchten, sagt Rochell. Zumindest dann nicht, wenn sie nachweisen könnten, dass der Fehler nicht bei ihnen liegt, sondern beim Softwarehersteller. Praxen aber, die auch im Januar noch nicht in der Lage seien, mit ePA zu arbeiten, müssten mit Sanktionen rechnen. Ihnen könnten bis zu einem Prozent ihrer Honorare für den betreffenden Monat abgezogen werden. „Dagegen wehren wir uns natürlich“, sagt Rochell. Wir sehen keinen Grund, die Praxen zur Verantwortung zu ziehen, wenn doch der Fehler bei den Herstellern liegt
Was haben Patienten davon, wenn sie sich für die ePA entscheiden?
Wer eine E-Akte führt, kann darüber jederzeit gebündelt seine eigenen Daten zu Medikamenten, Befunden und Impfungen einsehen. Auch ermöglicht er Ärzten, Therapeuten und Apothekern einen zügigen Überblick über die Daten. Dadurch lassen sich beispielsweise unnötige doppelte Untersuchungen vermeiden oder auch die Gabe von Medikamenten, die man nicht gut verträgt. Einen Überblick über Sinn, Zweck und Möglichkeiten der ePA aus Patientensicht vermittelt der Spitzenverband Bund der Krankenkassen in dieser leicht verständlichen Broschüre.
