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Bundeskulturetat 2026 mit 2,57 Milliarden Euro beschlossen – Kulturstaatsminister Weimer: „Wir investieren in die innere Größe unserer Kulturnation“

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Der von Staatsminister für Kultur und Medien Wolfram Weimer verantwortete Kulturetat hat eine Steigerung von rund 10 Prozent gegenüber dem Vorjahr erreicht: Nach der entscheidenden Sitzung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages wächst der Kultur- und Medienetat des Bundes auf rund 2,57 Milliarden Euro. Der Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2026 hatte rund 2,5 Milliarden Euro vorgesehen.

Staatsminister Weimer: „Deutschland steht vor großen Herausforderungen, die wir mutig angehen müssen. Was wir hierfür brauchen, ist Selbstvergewisserung statt Selbstzweifel. Daher danke ich den Abgeordneten für diesen Rekordetat: Mehr als 2,5 Milliarden Euro für die Bundeskulturförderung sind ein starkes, überparteiliches Bekenntnis zur inneren Größe unserer Kulturnation und zu unserer Herkunft, ohne die es keine Zukunft geben kann. Wir haben in Deutschland eine der reichsten und vielfältigsten Kultur- und Medienlandschaften der Welt. Mit einem kräftigen Investitionsschub lassen wir sie weiterwachsen und Neues erfinden, um insbesondere noch mehr junge Menschen zu erreichen. Zugleich bleibt der Bund verlässlicher Partner unserer Gedenkstätten. Sie halten die Erinnerung an das Schlimmste wach, um es zu erkennen, wenn es wieder zurückkehrt. Und nicht zuletzt wird sich der Bund mit diesem Etat als engagierter Bewahrer der kulturellen Substanz unseres Landes erweisen.“

Einer der stärksten Aufwüchse im Kultur- und Medienetat betrifft die Fortführung der von Staatsminister Weimer bereits angeschobenen Kulturbauten-Offensive mit „KulturInvest“. Bis zu 120 Millionen Euro stehen dafür im kommenden Jahr zusätzlich bereit. Hinzu kommen erhebliche Verpflichtungsermächtigungen zur Absicherung der überjährigen Bewilligungen im Baubereich. Zudem beläuft sich das Fördervolumen der neuen Runde des erfolgreichen Denkmalschutz-Sonderprogramms auf insgesamt 50 Millionen Euro, ein Plus von 15 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr.

Bis zu 400.000 Euro werden für das Erinnern und Gedenken an die Opfer der NS-Euthanasie und Zwangssterilisation aufgewendet. 305.000 Euro fließen in das Projekt „Stolpersteine Europa“. Die Stiftung Berliner Mauer erhält bis zu 250.000 Euro zusätzlich. Darüber hinaus unterstützt der Bund das Hambacher Schloss als einen der bedeutendsten Orte der deutschen Demokratiegeschichte mit bis zu 100.000 Euro zusätzlich.

Zudem soll mit den Bundesmitteln jüdische Gegenwartskultur noch sichtbarer werden: Dafür erhalten die Neue Synagoge Berlin – Centrum Judaicum sowie das Jewish Chamber Orchestra Förderungen bis zu 500.000 Euro insgesamt.

Im Fokus des Kultur- und Medienetats steht auch das Publikum von morgen: Programmlinien zur kulturellen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen werden 2026 mit bis zu 1 Million Euro zielgerichtet ausgebaut.

Mit Projektförderungen unter anderem für das Baltic Sea Philharmonic und dem Abraham Accords Institute setzt der Bund auch international wichtige kulturpolitische Impulse.

Die nun beschlossenen Steigerungen treten zu Aufwüchsen hinzu, die bereits im Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2026 enthalten waren. Dazu gehören:

  • fast 5 Millionen Euro zusätzlich für den Gedenk- und Erinnerungsbereich
  • die nahezu verdoppelten Mittel für den Deutschen Filmförderfonds und den German Motion Picture Fund
  • 5 Millionen Euro zusätzlich stehen in den kommenden Jahren für die Errichtung eines zentralen Mahnmals für die Opfer kommunistischer Gewaltherrschaft zur Verfügung
  • 1 Million Euro für die Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut
  • die Reform der Stiftung Preußischer Kulturbesitz wird mit 10 Millionen Euro unterstützt
  • die großen Investitionsvorhaben für die Kulturfabrik Kampnagel in Hamburg sowie der geplante Neubau eines Forschungsarchivs der Deutschen Schillergesellschaft werden ermöglicht
  • bis zu 3 Millionen Euro im sogenannten Incentivierungsfonds, um die Kultureinrichtungen beim Aufbau effizienter und ressourcensparender Betriebsprozesse zu unterstützen

Das Haushaltsgesetz tritt voraussichtlich zum 1. Januar 2026 in Kraft.

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