
Bremen verstärkt Hafensicherheit
Digitales Freistellungsverfahren soll Drogenschmuggel eindämmen
09.09.2025
Der Bremer Senat hat heute (9. September 2025) die Bremische Verordnung über Vorgaben für ein sicheres und digitales Containerfreistellungsverfahren beschlossen, um den Drogenschmuggel über die bremischen Häfen effektiver zu bekämpfen. Mit der Einführung eines verpflichtenden digitalen Freistellungsverfahrens für Containertransporte setzt Bremen ein klares Zeichen gegen organisierte Kriminalität.
Angesichts des europaweit steigenden Drogenschmuggels, insbesondere von Kokain, wird durch das neue Verfahren die Nachverfolgbarkeit von Containern deutlich verbessert. Manipulationen sollen verhindert und die Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Partnern intensiviert werden. Die Neuerungen orientieren sich an bereits etablierten Systemen in Antwerpen und Rotterdam. Hamburg hat ebenfalls die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Einführung zum 1. Oktober 2025 geschaffen. Mit dem zeitgleichen Starttermin soll ein einheitlicher Prozess etabliert werden, der die Sicherheit in den Seehäfen deutlich erhöht.
Kristina Vogt, Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation: „Mit der verpflichtenden Digitalisierung der Freistellungsverfahren machen wir es Kriminellen deutlich schwerer, unbefugt auf unsere Umschlagsplätze zuzugreifen. So schützen wir nicht nur Waren und Infrastruktur, sondern auch die Menschen, die hier arbeiten. Entscheidend dafür ist eine enge Zusammenarbeit auf regionaler, nationaler und europäischer Ebene, denn nur gemeinsam können wir den Hafenstandorten langfristig Sicherheit und Stabilität garantieren. Mit dem heutigen Senatsbeschluss kommen wir der Zielsetzung einer gemeinsamen Einführung in den deutschen Häfen ein Stück näher“.
Das digitale Freistellungsverfahren ermöglicht eine sichere und transparente Abwicklung der Containerabholungen. Berechtigte Abholer müssen sich digital legitimieren, wodurch unbefugte Zugriffe verhindert werden. Alle relevanten Daten, einschließlich Routen und Abholvorgänge, werden fälschungssicher dokumentiert, sodass die Manipulation von Containern erschwert und die Sicherheit im Hafen erhöht wird.
Die Vorgaben für das neue Verfahren wurden in enger Abstimmung mit der Port Authority Bremen, dem Senator für Inneres und Sport sowie dem Magistrat der Stadt Bremerhaven entwickelt. Auch relevante Branchenverbände und Interessenvertretungen wurden angehört.
Die Verordnung tritt zum 1. Oktober 2025 in Kraft. Mit dieser Maßnahme soll Bremen seine Rolle als sicherer und effizienter Hafenstandort weiter stärken.