Ab dem 1. Januar 2026 stellt die Bundesagentur für Arbeit (BA) die Auszahlung per Scheck (Zahlungsanweisung zur Verrechnung, ZzV) auf eine Bezahlkarte um. Betroffen ist jedoch nur eine vergleichsweise kleine Gruppe:
Menschen, die bisher kein eigenes Konto genutzt haben und ihr Geld deshalb per Scheck in Postbank-Filialen abholen mussten. Für alle, die Bürgergeld oder Arbeitslosengeld bereits auf ein Konto überwiesen bekommen, ändert sich nichts.
Wer bekommt die neue Bezahlkarte – und wer nicht?
Die Bezahlkarte ist eine Einzelfalllösung für Personen ohne eigenes Konto oder für Menschen, die ausdrücklich keine Überweisung möchten. Dabei geht es bundesweit um eine relativ kleine Gruppe von Kundinnen und Kunden der Arbeitsagenturen und gemeinsamen Jobcenter, die bisher auf das Scheckverfahren angewiesen waren.
Brancheninformationen zur technischen Sozialkarte (SocialCard), die hinter der Lösung steht, sprechen insgesamt von einer niedrigen fünfstelligen Zahl Leistungsberechtigter, die bisher über das ZzV-Verfahren Bürgergeld erhalten haben. Klar ist: Von einer flächendeckenden Bürgergeldkarte kann keine Rede sein.
Für die große Mehrheit der Bürgergeld-Beziehenden bleibt es beim gewohnten Weg: Überweisung auf ein Girokonto oder Basiskonto. Hier ist keine Umstellung auf die Bezahlkarte vorgesehen.
Warum das Scheckverfahren wegfällt
Bislang konnten Menschen ohne Konto ihre Leistungen über Zahlungsanweisungen zur Verrechnung einlösen – praktisch Schecks, die in Postbank-Filialen ausgezahlt wurden. Dieses Verfahren endet, weil die Postbank bzw. die Deutsche Bank ab dem 1. Januar 2026 keine solchen Auszahlungen mehr anbietet. Teilweise werden Scheckleistungen sogar schon vorzeitig eingestellt.
Damit Betroffene nicht plötzlich ohne Zugriff auf ihre Leistungen dastehen, ersetzt die BA das Scheckverfahren durch eine Bezahlkarte als Scheck-Ersatz. Die Regelung ist zunächst auf ein Jahr befristet, anschließend soll die Umsetzung ausgewertet und über das weitere Vorgehen entschieden werden.
Wie die Bezahlkarte funktioniert
Die BA nutzt eine Visa-Debitkarte auf Guthabenbasis, die in der Anbieterszene als SocialCard bekannt ist. Die Karte wird von Jobcentern und Arbeitsagenturen einmalig ausgegeben und anschließend monatlich mit dem bewilligten Leistungsbetrag aufgeladen. Anspruch, Höhe und Auszahlungstermine der Leistungen bleiben unverändert – nur der technische Weg ändert sich.
Mit der Karte können Betroffene im stationären Handel bezahlen, in regulären Online-Shops einkaufen und an Geldautomaten Bargeld abheben, soweit Visa akzeptiert wird. Die Karte ist guthabenbasiert: Es gibt keinen Dispo und keine Überziehung, Zahlungen sind nur im Rahmen des aufgeladenen Betrags möglich.
Die BA und der Kartenanbieter betonen, dass die Karte sich optisch nicht von anderen Bankkarten unterscheiden soll. Ein besonderer Sozial-Aufdruck ist nicht vorgesehen, um eine diskriminierungsfreie Nutzung im Alltag zu ermöglichen.
Wichtig aus Sicht der Betroffenen: Für Bargeldabhebungen an Automaten können je nach Vertragsgestaltung Gebühren des Kartenanbieters oder des Automatenbetreibers anfallen.
Häufig ist mindestens eine kostenfreie Abhebung pro Monat vorgesehen, zusätzliche Abhebungen können pauschal bepreist werden. Die konkrete Kostenstruktur hängt von den jeweiligen Vertragsbedingungen ab und ist regional unterschiedlich.
Verhältnis zur Bezahlkarte im Asylsystem
In der öffentlichen Debatte werden oft verschiedene Bezahlkarten in einen Topf geworfen. Für die Einordnung ist wichtig zu unterscheiden:
Die Bezahlkarte nach Asylbewerberleistungsgesetz wird von den Bundesländern für Geflüchtete eingeführt und ist rechtlich im Asylrecht verankert. Hier können Nutzungseinschränkungen vorgesehen sein – etwa begrenztes Bargeld, eine regionale Bindung oder Einschränkungen bei Überweisungen.
Davon zu trennen ist die Bezahlkarte der BA für Bürgergeld- oder Arbeitslosengeld-Empfänger ohne Konto. Sie dient ausschließlich dazu, das auslaufende Scheckverfahren zu ersetzen.
Nach derzeitigem Stand sollen Inhaberinnen und Inhaber im Handel ohne zusätzliche Einschränkungen zahlen, online einkaufen und Bargeld am Automaten ziehen können. Nutzungslimits, wie sie aus einzelnen Asyl-Bezahlkarten-Modellen bekannt sind, sind für diesen Anwendungsfall nicht vorgesehen.
Beide Systeme können technisch auf ähnlichen Plattformen wie der SocialCard basieren, sind aber rechtlich und politisch unterschiedliche Projekte. Für Bürgergeld-Beziehende ohne Konto geht es um den nahtlosen Übergang vom Scheck auf eine digitale Auszahlung – nicht um zusätzliche Hürden oder Sanktionen.
Was bedeutet das für alle anderen Bürgergeld-Beziehenden?
Für alle, die Bürgergeld bereits auf ein Girokonto oder Basiskonto überwiesen bekommen, ändert sich vorerst nichts. Die BA stellt klar, dass die Überweisung auf ein Konto der Regelfall bleibt und die Bezahlkarte nur im Ausnahmefall eingesetzt wird.
Wer bisher noch gar kein Konto hat, kann sich außerdem auf das Recht auf ein Basiskonto berufen. Jede Person mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU hat Anspruch auf ein Konto mit grundlegenden Zahlungsfunktionen – auch bei negativer Schufa oder ohne festen Wohnsitz. Darüber können Sozialleistungen regulär überwiesen werden, ohne dass eine Bezahlkarte nötig ist.
FAQ zur Bezahlkarte ab 1. Januar 2026
1. Betrifft die Bezahlkarte alle Bürgergeld-Empfänger?
Nein. Die Bezahlkarte betrifft ausschließlich Menschen, die bislang ihre Leistungen per Scheck in Postbank-Filialen erhalten haben, weil sie kein Konto haben oder ausdrücklich keine Überweisung möchten. Für alle mit Zahlung aufs Konto ändert sich nichts.
2. Ab wann wird umgestellt – und wie lange gilt die Regelung?
Die Umstellung erfolgt zum 1. Januar 2026. Die Bezahlkarte ist zunächst als Lösung für ein Jahr vorgesehen, um das Ende des Scheckverfahrens aufzufangen. Danach wird geprüft, wie es weitergeht.
3. Wie bekomme ich meine Bezahlkarte, wenn ich betroffen bin?
Die Arbeitsagenturen und Jobcenter geben die Karte einmalig an alle betroffenen Kundinnen und Kunden aus. Die Karte bleibt anschließend im Besitz der Leistungsberechtigten und wird monatlich mit dem individuell bewilligten Betrag aufgeladen – eine erneute Ausgabe ist dafür nicht nötig.
4. Wo kann ich mit der Karte zahlen und Bargeld abheben?
Die Bezahlkarte kann überall dort eingesetzt werden, wo Visa akzeptiert wird – im stationären Handel, in Online-Shops und an Geldautomaten. Bargeld ist damit grundsätzlich verfügbar, allerdings können je nach Automat und Vertragsgestaltung Gebühren anfallen.
5. Sieht man der Karte an, dass ich Bürgergeld beziehe?
Die Karte ist so gestaltet, dass sie sich optisch nicht von einer üblichen Bankkarte unterscheidet. Es gibt keinen sichtbaren Hinweis auf Bürgergeld oder Sozialleistungen.
6. Hat diese Bezahlkarte etwas mit der Bezahlkarte für Geflüchtete zu tun?
Technisch nutzen viele Behörden ähnliche Plattformen. Die Bezahlkarte für Geflüchtete basiert jedoch auf eigenen Rechtsgrundlagen im Asylbewerberleistungsgesetz und kann deutliche Einschränkungen enthalten.
Die Bezahlkarte der BA für frühere Scheckempfänger im Bürgergeld- und ALG-Bereich ersetzt dagegen in erster Linie das alte Scheckverfahren und ist nicht als zusätzliche Hürde gedacht.
