Landestierschutzbeauftragte legt 1. Tätigkeitsbericht vor

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Am gestrigen Dienstag (18. August 2026) wurde der erste kombinierte Tätigkeits- und Tierschutzbericht der Landesbeauftragten für Tierschutz im Rahmen der Deputation für Gesundheit, Pflege und Verbraucherschutz vorgestellt. Der Bericht für die Jahre 2022 bis 2025 gibt einen Einblick in die Arbeit und Schwerpunkte der Landestierschutzbeauftragten, die der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz zugeordnet ist.

Dazu sagt Claudia Bernhard, Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz: „Tierschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Landestierschutzbeauftragte bringt wichtige fachliche und rechtliche Expertise in die Arbeit des Landes ein und trägt dazu bei, den Tierschutz in Bremen kontinuierlich weiterzuentwickeln.“

Zur Weiterentwicklung des Tierschutzes im Land Bremen sagt Prof. Dr. Sibylle Wenzel, Landesbeauftragte für den Tierschutz: „Der Tätigkeitsbericht macht deutlich, dass Tierschutz eine Querschnittsaufgabe ist, die die Zusammenarbeit verschiedener Behörden, Fachdisziplinen und gesellschaftlicher Akteure erfordert.“

Ein wesentlicher Schwerpunkt der Arbeit der Landesbeauftragten für den Tierschutz ist die Beratung senatorischer Behörden und weiterer Institutionen in tierschutzfachlichen und tierschutzrechtlichen Fragen. Sie bringt ihre Expertise in konkrete Vorhaben ein und wird bei Rechtsetzungsverfahren wie zur Einführung eines Sachkundenachweises für Hundehaltende oder der Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht von freilaufenden Katzen einbezogen. Zudem erstellt sie Gutachten und Stellungnahmen zu aktuellen Fragestellungen und entwickelt konkrete Handlungskonzepte.

Auch in der Ausbildung wird das Thema Tierschutz stärker verankert: Seit dem Sommersemester 2025 bietet die Landesbeauftragte an der Universität Bremen ein eigenes Wahlmodul zum Tierschutzrecht für Studierende der Rechtswissenschaften an.

Weiterer Bestandteil der Tätigkeit ist die Geschäftsführung des Tierschutzbeirates. Dieser wurde mit einer überarbeiteten Satzung und Geschäftsordnung neu aufgestellt und berät seit Ende 2024 zielgerichtet die für Bremen wichtigen Themen in Sachen Tierschutz.

Darüber hinaus ist die Landesbeauftragte Ansprechpartnerin für Bürgerinnen und Bürger und trägt mit Öffentlichkeitsarbeit und Bildungsangeboten dazu bei, für Tierschutzfragen zu sensibilisieren. Ein sichtbares Zeichen für die Bedeutung des ehrenamtlichen Engagements war zudem die Verleihung des Bremer Tierschutzpreises im November 2025 – erstmals seit 2009.

Zum Hintergrund:

Die Schaffung der Stelle der Landesbeauftragten basiert auf Beschlüssen der Deputationen für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz und für Klima, Umwelt, Landwirtschaft und Tierökologie vom September 2021. Die Stelle wurde zum 1. August 2022 besetzt. Im dazugehörigen Stabsbereich arbeiten zudem eine juristische Referentin und eine Sachbearbeiterin.

Die Landesbeauftragte hat eine primär beratende Funktion. Sie berät die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz zu konkreten Aspekten des Tierschutzes, die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft zu Fragen zu Wildtieren und Stadttauben, die Senatorin für Inneres und Sport zum Hundegesetz und zur Verpflichtung zur Kastration, Kennzeichnung und Registrierung von Katzen, sowie die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung zum Schutz von Tieren bei Bauvorhaben.

 

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